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Telefonische Hilfe zu Verträgen von Telekom, Vodafone, O2, 1&1 und freenet

Telefonische Hilfe: 118 20 (1,99 €/Min. inkl. MwSt.)

118 201,99 €/Min. inkl. MwSt.

Häufige Fragen

Antworten zu unserem Service, zur Kündigung, zur Rechnung, zu Störungen und zum Anbieterwechsel. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an.

118 20 anrufen

1,99 €/Min. inkl. MwSt. aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen. Preis & Bedingungen

Häufige Fragen zu unserem Service

Was ist Anbieterhilfe?

Ein unabhängiger telefonischer Auskunfts- und Vermittlungsdienst rund um Telefon-, Handy- und Internetverträge. Wir erklären Ihnen Vertrag, Rechnung, Fristen und Ihre Rechte bei Störungen und verbinden Sie auf Wunsch mit dem Kundenservice von Telekom, Vodafone, O2, 1&1 oder freenet.

Was kostet der Anruf?

Der Anruf kostet 1,99 €/Min. inkl. MwSt. aus deutschen Fest- und Mobilfunknetzen. Der Minutenpreis gilt für das gesamte Gespräch, auch nach einer Weitervermittlung. Abgerechnet wird über Ihre Telefonrechnung. Ein Gespräch von fünf Minuten kostet zum Beispiel 9,95 Euro. Alle Details stehen unter Transparenz und Preise.

Sind Sie der Kundenservice eines Anbieters?

Nein. Wir gehören zu keinem Anbieter und arbeiten nicht in deren Auftrag. Die Kundenportale, Apps und Hotlines der Anbieter erreichen Sie auch direkt; eine Übersicht finden Sie unter Kostenlose Wege.

Was sollte ich beim Anruf bereithalten?

Ihre Kundennummer und die letzte Rechnung. Hilfreich sind außerdem das Datum des Vertragsschlusses, Ihre Vertragszusammenfassung und bei einer Störung der Zeitpunkt, seit dem sie besteht, sowie die Vorgangsnummer Ihrer Störungsmeldung.

Können Sie meinen Vertrag kündigen oder ändern?

Nein, das kann nur Ihr Anbieter. Wir erklären Ihnen, welche Frist gilt und welcher Weg der sicherste ist, und verbinden Sie auf Wunsch mit dem zuständigen Kundenservice.

Häufige Fragen zur Kündigung

Wie lange darf ein Handy- oder Internetvertrag laufen?

Die erste Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Sie beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Danach können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 TKG).

Wie kündige ich am sichersten?

Über den Kündigungsbutton „Verträge hier kündigen“ auf der Website Ihres Anbieters, im Kundenportal oder per Einschreiben. Bewahren Sie die Bestätigung auf. Wann Sie frühestens aus dem Vertrag kommen, zeigt unser Kündigungsrechner.

Darf ich nach einer Preiserhöhung kündigen?

Ja. Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu Ihrem Nachteil, können Sie innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung ohne Kosten kündigen (§ 57 TKG).

Was passiert mit meiner Rufnummer, wenn ich kündige?

Sie können sie kostenlos zum neuen Anbieter mitnehmen. Den Antrag stellen Sie dort, spätestens innerhalb eines Monats nach Vertragsende; viele Verträge erlauben mehr Zeit.

Häufige Fragen zur Rechnung

Meine Rechnung ist viel höher als sonst. Woran kann das liegen?

Häufig an anteiligen Monatspreisen, einmaligen Kosten, ausgelaufenen Rabatten, Zusatzoptionen, Sonderrufnummern, Roaming außerhalb der EU oder Drittanbieter-Abos. Der Ratgeber Rechnung zu hoch erklärt, wie Sie die Posten prüfen.

Wie lange kann ich einer Rechnung widersprechen?

Erheben Sie den Einwand innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung, schriftlich und mit den genauen Posten. Den unstrittigen Betrag zahlen Sie weiter.

Was ist eine Drittanbietersperre?

Sie verhindert, dass andere Unternehmen Abos oder Käufe über Ihre Handy- oder Telefonrechnung abrechnen. Sie können sie bei Ihrem Anbieter kostenlos einrichten lassen.

Darf mein Anbieter meinen Anschluss sperren?

Wegen Zahlungsverzugs nur, wenn Sie mit mindestens 100 Euro im Rückstand sind und die Sperre mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angekündigt wurde. Beträge, die Sie rechtzeitig und begründet beanstandet haben, zählen nicht mit.

Häufige Fragen zu Störungen

Mein Internet ist ausgefallen. Was soll ich zuerst tun?

Router neu starten, Kabel prüfen und mit einem per LAN-Kabel angeschlossenen Gerät testen. Hilft das nicht, melden Sie die Störung bei Ihrem Anbieter und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Vorgangsnummer.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn das Internet tagelang ausfällt?

Ja. Ist ein Totalausfall nach zwei Kalendertagen nicht behoben, stehen Ihnen am dritten und vierten Tag je 5 Euro oder 10 % des Monatspreises zu, ab dem fünften Tag je 10 Euro oder 20 %, jeweils der höhere Betrag (§ 58 TKG).

Mein Internet ist viel langsamer als vereinbart. Was kann ich tun?

Messen Sie mit der Desktop-App der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Weist das Protokoll eine erhebliche Abweichung nach, dürfen Sie den Preis mindern oder außerordentlich kündigen. Für Mobilfunk gibt es seit April 2026 eine eigene App.

Häufige Fragen zu Wechsel und Umzug

Wie lange bin ich beim Anbieterwechsel ohne Internet?

Höchstens einen Arbeitstag. Dauert es länger, steht Ihnen für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 % des Monatspreises zu (§ 59 TKG).

Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?

Nein. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Anbieter Verbraucherinnen und Verbrauchern für die Mitnahme nichts berechnen.

Ich ziehe um. Kann ich meinen Internetvertrag kündigen?

Nur, wenn Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht anbietet. Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat (§ 60 TKG). Ist er verfügbar, zieht der Vertrag mit, ohne neue Mindestlaufzeit.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie an. Wir klären sie gemeinsam mit Ihnen.

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