
Welche Geschwindigkeit Ihnen zusteht
Für Internet zu Hause muss Ihr Anbieter in der Vertragszusammenfassung drei Werte für Download und Upload angeben:
| Wert | Bedeutung |
|---|---|
| Maximale Geschwindigkeit | Das Tempo, das Sie höchstens erwarten können, das „bis zu“ aus der Werbung. |
| Normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit | Das Tempo, das Sie die meiste Zeit des Tages tatsächlich bekommen sollten. |
| Minimale Geschwindigkeit | Das Tempo, das der Anbieter mindestens zusagt. |
Weicht die tatsächliche Leistung erheblich, dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend von diesen Werten ab, dürfen Sie den Preis mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Wann eine solche Abweichung vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt.
Vorher prüfen: Liegt es am WLAN?
Viele vermeintlich langsame Anschlüsse sind in Wahrheit ein WLAN-Problem. Bevor Sie offiziell messen:
- Verbinden Sie den Computer per LAN-Kabel direkt mit dem Router.
- Schließen Sie andere Programme und trennen Sie andere Geräte vom Netz, die gerade streamen oder Updates laden.
- Starten Sie den Router neu und prüfen Sie, ob ein Update für ihn verfügbar ist.
- Ist der Anschluss per Kabel schnell, aber per WLAN langsam, hilft oft ein besserer Standort für den Router oder ein WLAN-Verstärker. Das ist dann kein Fall für eine Minderung.
So funktioniert die Breitbandmessung
Den rechtssicheren Nachweis für Festnetz, Kabel und Glasfaser liefert die kostenlose Desktop-App der Breitbandmessung auf breitbandmessung.de, ein Angebot der Bundesnetzagentur.
- App installieren auf einem Computer, der per LAN-Kabel am Router hängt.
- Tarifdaten eingeben, also die Werte aus Ihrer Vertragszusammenfassung.
- Messkampagne durchführen. Die App führt Sie durch mehrere Messungen an verschiedenen Tagen und achtet auf die vorgeschriebenen Abstände.
- Messprotokoll speichern. Am Ende zeigt das Protokoll, ob eine Abweichung im Sinne der Vorgaben vorliegt. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber dem Anbieter.
Wichtig: Ein Speedtest im Browser oder in einer beliebigen App reicht als Nachweis nicht. Nutzen Sie die offizielle Breitbandmessung der Bundesnetzagentur und halten Sie sich an ihre Vorgaben.
Mindern oder kündigen?
Mit dem Messprotokoll haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Minderung: Sie zahlen weniger, und zwar im Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vereinbarten abweicht. Teilen Sie Ihrem Anbieter schriftlich mit, dass und in welcher Höhe Sie mindern, und legen Sie das Protokoll bei.
- Außerordentliche Kündigung: Sie können den Vertrag beenden, ohne das Ende der Mindestlaufzeit abzuwarten. Das lohnt sich, wenn ein anderer Anbieter an Ihrer Adresse mehr Tempo bietet.
Oft ist es sinnvoll, dem Anbieter zuerst Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, etwa durch eine Prüfung der Leitung oder einen günstigeren Tarif, der zur tatsächlichen Leistung passt.
Beim Handy: neues Nachweisverfahren seit April 2026
Auch für Mobilfunk gilt: Ist das mobile Internet erheblich langsamer als im Vertrag angegeben, dürfen Sie mindern oder kündigen. Lange fehlte dafür ein anerkanntes Messverfahren. Seit dem 20. April 2026 gibt es die kostenlose App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ der Bundesnetzagentur in den gängigen App-Stores.
Weil die Leistung im Mobilfunk nicht an einem festen Ort erbracht wird und sich viele Nutzer die Kapazität einer Funkzelle teilen, gelten dafür regional unterschiedliche Schwellenwerte, je nachdem, wie dicht ein Gebiet besiedelt ist. Die App sagt Ihnen am Ende der Messung, ob eine Abweichung vorliegt.
Häufige Fragen zu langsamem Internet
Reicht ein Speedtest im Browser als Nachweis?
Nein. Anerkannt ist das Messprotokoll der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur: die Desktop-App für Festnetz, Kabel und Glasfaser und die Mobilfunk-App für das Handy.
Wie viel darf ich mindern?
Im Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vereinbarten abweicht. Grundlage ist das Messprotokoll. Beziffern Sie die Minderung und begründen Sie sie schriftlich gegenüber Ihrem Anbieter.
Kann ich wegen langsamen Internets sofort kündigen?
Wenn die Breitbandmessung eine erhebliche Abweichung nachweist, ja. Sie müssen das Ende der Mindestlaufzeit dann nicht abwarten (§ 57 Abs. 4 TKG).
Gilt das auch, wenn nur mein WLAN langsam ist?
Nein. Entscheidend ist das Tempo am Anschluss, gemessen per LAN-Kabel am Router. Ein schwaches WLAN in der Wohnung ist kein Mangel des Anbieters.




