
So läuft ein Wechsel für Internet und Festnetz
Beim Wechsel Ihres Internet- und Festnetzanschlusses übernimmt der neue Anbieter den größten Teil der Arbeit:
- Vertrag beim neuen Anbieter abschließen. Geben Sie dabei an, dass Sie wechseln und Ihre Rufnummer mitnehmen möchten. Halten Sie die Daten Ihres bisherigen Vertrags bereit: Anbieter, Kundennummer und die Rufnummern, die umziehen sollen.
- Kündigung und Mitnahme beauftragen. In der Regel beauftragen Sie den neuen Anbieter, Ihren alten Vertrag zu kündigen und die Rufnummer zu übernehmen. Dafür unterschreiben Sie ein Formular für den Anbieterwechsel.
- Wechseltermin abwarten. Die beiden Anbieter stimmen den Termin miteinander ab. Am Wechseltag wird umgeschaltet.
Wichtig: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag nicht zu früh selbst, wenn der neue Anbieter den Wechsel übernimmt. Sonst kann es passieren, dass der alte Anschluss abgeschaltet wird, bevor der neue läuft.
Ihre Rechte beim Wechsel
Das Telekommunikationsgesetz schützt Sie beim Anbieterwechsel (§ 59 TKG):
- Der bisherige Anbieter muss Sie weiter versorgen, bis der Wechsel technisch möglich ist, auch über das Vertragsende hinaus.
- Der Dienst darf beim Wechsel höchstens einen Arbeitstag ausfallen.
- Dauert die Unterbrechung länger, steht Ihnen für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung zu: 10 Euro oder 20 % des Monatspreises, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ausgenommen sind Fälle, die Sie selbst zu vertreten haben.
- Auch für einen versäumten Technikertermin beim Wechsel gibt es eine Entschädigung.
Rufnummer mitnehmen
Die Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, ist seit dem 1. Dezember 2021 für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Das gilt für Festnetz- und Handynummern.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wo beantrage ich die Mitnahme? | Beim neuen Anbieter. Er kümmert sich um die Abstimmung mit dem alten. |
| Wann geht das? | Bei Handyverträgen jederzeit, auch vor dem Vertragsende. Der alte Vertrag läuft dann bis zu seinem Ende weiter. |
| Bis wann nach Vertragsende? | Mindestens einen Monat nach Vertragsende; viele Verträge sehen eine längere Frist vor. |
| Wie lange ist die Nummer weg? | Die Nummer muss am vereinbarten Tag umgeschaltet sein, spätestens am folgenden Arbeitstag. |
| Was kostet das? | Nichts. Anbieter dürfen Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür keine Entgelte berechnen. |
Bei manchen Anbietern müssen Sie der Mitnahme beim bisherigen Anbieter zusätzlich zustimmen, etwa über eine Portierungserklärung im Kundenportal. Achten Sie außerdem darauf, dass Name und Anschrift beim neuen Anbieter genauso geschrieben sind wie beim alten. Abweichungen sind ein häufiger Grund, warum eine Portierung scheitert.
Festnetznummer und Umzug: Eine Festnetznummer ist an die Ortsvorwahl gebunden. Ziehen Sie in einen anderen Ortsnetzbereich, können Sie die alte Nummer in der Regel nicht mitnehmen.
Handy: Wechsel vor dem Vertragsende
Möchten Sie mit Ihrer Handynummer schon vor dem Ende der Mindestlaufzeit zu einem neuen Anbieter, ist das möglich. Die Nummer zieht um, der alte Vertrag läuft aber bis zu seinem Ende weiter, und Sie zahlen die Grundgebühr bis dahin. Oft teilt Ihnen der alte Anbieter für die Restlaufzeit eine neue Rufnummer zu.
Häufige Fragen zum Anbieterwechsel
Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
Beim Wechsel von Internet und Festnetz übernimmt das meist der neue Anbieter, wenn Sie ihn damit beauftragen. Bei Handyverträgen kündigen Sie den alten Vertrag selbst; die Rufnummernmitnahme beantragen Sie beim neuen Anbieter.
Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?
Nein. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Anbieter Verbraucherinnen und Verbrauchern für die Mitnahme nichts berechnen.
Wie lange darf ich beim Wechsel ohne Internet sein?
Höchstens einen Arbeitstag. Dauert es länger, steht Ihnen für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 % des Monatspreises zu.
Warum ist meine Portierung gescheitert?
Häufige Gründe sind abweichende Angaben zu Name, Anschrift oder Kundennummer oder eine fehlende Zustimmung beim alten Anbieter. Prüfen Sie die Daten und stellen Sie den Antrag beim neuen Anbieter erneut.




