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Handy- oder Telefonrechnung zu hoch: Posten prüfen, widersprechen, Drittanbieter sperren

Plötzlich steht ein viel höherer Betrag auf der Rechnung? Meist steckt eine nachvollziehbare Ursache dahinter, manchmal aber auch ein Fehler oder ein Abo, das Sie nie bestellt haben. So prüfen Sie die Rechnung und wehren sich richtig.

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Aktualisiert am Rechnung & Kosten
Person hält ein Schreiben und ihr Smartphone in den Händen

Häufige Ursachen für eine hohe Rechnung

Bevor Sie widersprechen, lohnt sich ein genauer Blick auf die einzelnen Posten. Diese Gründe kommen am häufigsten vor:

  • Anteilige Monatspreise: Im ersten Monat, nach einem Tarifwechsel oder bei einer Umstellung des Abrechnungszeitraums stehen manchmal zwei Zeiträume auf einer Rechnung.
  • Einmalige Preise: Bereitstellung eines Anschlusses, Versand eines Routers, Tausch der SIM-Karte oder ein Tarifwechsel.
  • Ausgelaufene Rabatte: Viele Tarife sind in den ersten Monaten günstiger. Danach gilt der reguläre Preis.
  • Zusatzoptionen: Datenpakete, die automatisch nachgebucht wurden, oder Optionen, die nach einer Testphase kostenpflichtig werden.
  • Sonderrufnummern: Anrufe zu Service-, Auskunfts- und Mehrwertnummern werden je nach Nummer extra berechnet.
  • Ausland: Telefonate ins Ausland und Roaming außerhalb der EU, etwa in der Schweiz, oder auf Schiffen und in Flugzeugen.
  • Drittanbieter: Abos und Käufe, die über Ihre Handy- oder Festnetzrechnung abgerechnet werden, zum Beispiel aus Apps oder nach dem Antippen eines Werbebanners.
  • Handy auf Raten: Die Rate für ein mitgekauftes Gerät steht oft als eigener Posten auf der Rechnung.

Einen Einzelverbindungsnachweis können Sie bei Ihrem Anbieter anfordern; viele zeigen ihn auch im Kundenportal an. Darin sehen Sie, welche Verbindungen berechnet wurden.

Einwand erheben: So gehen Sie vor

  1. Rechnung prüfen und die strittigen Posten markieren.
  2. Schriftlich widersprechen, im Kundenportal, per E-Mail oder per Brief. Nennen Sie Kundennummer, Rechnungsnummer und genau, welche Posten Sie beanstanden und warum.
  3. Frist beachten: Erheben Sie den Einwand innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung.
  4. Unstrittigen Betrag zahlen. Haben Sie eine Lastschrift erteilt, können Sie die Abbuchung zurückgeben lassen und den unstrittigen Teil selbst überweisen. Teilen Sie das dem Anbieter mit.

Der Anbieter muss Ihren Einwand prüfen. Bestreiten Sie die Höhe von Verbindungsentgelten, muss er nachweisen, dass er die Leistung technisch einwandfrei erbracht und richtig abgerechnet hat.

Drittanbieter-Abos: Geld zurück und Sperre einrichten

Über die Handyrechnung können auch andere Unternehmen Leistungen abrechnen. Auf der Rechnung müssen sie mit Name und Anschrift aufgeführt sein. Haben Sie ein solches Abo nicht bewusst abgeschlossen:

  • Widersprechen Sie gegenüber Ihrem Mobilfunkanbieter und fordern Sie das Geld zurück. Lassen Sie sich nicht allein an den Drittanbieter verweisen: Den Einwand können Sie auch bei Ihrem Anbieter erheben, der die Rechnung stellt.
  • Kündigen Sie das Abo zusätzlich beim Drittanbieter, falls es weiterläuft.
  • Lassen Sie eine Drittanbietersperre einrichten. Sie verhindert, dass künftig Leistungen Dritter über Ihre Rechnung abgerechnet werden. Die Sperre ist kostenlos.

Wenn der Anbieter mit einer Sperre droht

Ihr Anbieter darf Ihren Anschluss wegen Zahlungsverzugs nur sperren, wenn Sie mit mindestens 100 Euro im Rückstand sind und er die Sperre mindestens zwei Wochen vorher schriftlich angekündigt hat. Beträge, die Sie form- und fristgerecht und begründet beanstandet haben, zählen dabei nicht mit (§ 61 TKG). Ein berechtigter Einwand schützt Sie also vor einer Sperre, solange Sie den unstrittigen Teil bezahlen.

Wenn Sie sich nicht einigen

Lehnt der Anbieter Ihren Einwand ab, obwohl Sie ihn für berechtigt halten, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur stellen. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

Häufige Fragen zur Rechnung

Wie lange habe ich Zeit, einer Rechnung zu widersprechen?

Erheben Sie den Einwand innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung, am besten schriftlich und mit genauer Angabe der beanstandeten Posten.

Muss ich die ganze Rechnung zahlen, wenn ich widerspreche?

Nein, nur den unstrittigen Teil. Beanstandete Beträge, die Sie rechtzeitig und begründet bestritten haben, zählen auch bei der Frage einer Sperre nicht mit.

Wie komme ich aus einem Drittanbieter-Abo heraus?

Widersprechen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter, fordern Sie das Geld zurück, kündigen Sie das Abo beim Drittanbieter und lassen Sie eine kostenlose Drittanbietersperre einrichten.

Warum kostet Telefonieren in der Schweiz extra?

Die Schweiz gehört nicht zur EU. Die Regel „Roam like at home“ gilt dort nicht automatisch. Ob Ihr Tarif die Schweiz einschließt, steht in den Tarifdetails.

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