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1&1-Rechnung verstehen: Posten, Zahlungen und Einwände

Internet, Handy, Gerätemiete und einmalige Preise: Auf einer 1&1-Rechnung kann einiges zusammenkommen. Hier erfahren Sie, wo Sie Ihre Rechnung finden, was die einzelnen Posten bedeuten und wie Sie vorgehen, wenn etwas nicht stimmt.

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Aktualisiert am Rechnung & Kosten
Hände an Laptop und Smartphone, daneben Unterlagen, Kugelschreiber und Taschenrechner

Wo Sie Ihre 1&1-Rechnung finden

Ihre Rechnungen stehen im 1&1 Control-Center, im Browser oder in der App. Dort können Sie sie als PDF herunterladen, ältere Rechnungen ansehen und meist auch Ihre Bankverbindung ändern. Haben Sie mehrere Verträge bei 1&1, etwa Internet und Handy, prüfen Sie, ob sie auf einer gemeinsamen oder auf getrennten Rechnungen abgerechnet werden.

Für einen Überblick über einzelne Verbindungen gibt es den Einzelverbindungsnachweis. Ob er für Ihren Vertrag aktiviert ist, sehen Sie im Control-Center.

Die typischen Posten auf der Rechnung

PostenWas dahintersteckt
Monatlicher Grundpreisder Preis Ihres Tarifs für den Abrechnungszeitraum, im ersten Monat oft anteilig
Einmalige Preisezum Beispiel Bereitstellung des Anschlusses, Hardware oder Versand
Gerätemieteder monatliche Preis für einen gemieteten Router, wenn Sie einen gemietet haben
Rabatte und Gutschriftenbefristete Vergünstigungen, die nach einigen Monaten auslaufen können
VerbindungenAnrufe zu Sonderrufnummern, ins Ausland oder aus dem Ausland
Optionenzusätzlich gebuchtes Datenvolumen oder andere Zusatzleistungen
Leistungen DritterAbos und Käufe, die über die Handyrechnung abgerechnet werden

Tipp: Ist die Rechnung plötzlich höher, vergleichen Sie sie mit der vorherigen. Oft ist ein befristeter Rabatt ausgelaufen, ein einmaliger Preis dazugekommen oder der erste Monat wurde anteilig berechnet.

Wenn ein Posten nicht stimmt

  1. Posten markieren und mit Ihrem Vertrag vergleichen: Preis, Rabatte, gebuchte Optionen.
  2. Schriftlich widersprechen, im Control-Center, per E-Mail oder per Brief. Nennen Sie Kundennummer, Rechnungsnummer und genau, welche Posten Sie beanstanden.
  3. Innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung, damit Ihr Einwand rechtzeitig ist.
  4. Den unstrittigen Betrag zahlen. Haben Sie eine Lastschrift erteilt, können Sie die Abbuchung zurückgeben lassen und den unstrittigen Teil selbst überweisen.

Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs ist erst ab einem Rückstand von 100 Euro und nach einer Ankündigung mit mindestens zwei Wochen Vorlauf erlaubt. Rechtzeitig und begründet beanstandete Beträge zählen dabei nicht mit (§ 61 TKG).

Preisanpassung: Was Sie tun können

Kündigt 1&1 an, den Preis eines bestehenden Vertrags zu erhöhen, müssen Sie das nicht einfach hinnehmen. Ändert ein Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig zu Ihrem Nachteil, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne Kosten kündigen (§ 57 TKG). Das gilt auch während der Mindestlaufzeit.

Prüfen Sie vorher, ob ein anderer Tarif oder Anbieter an Ihrer Adresse günstiger ist, und notieren Sie, wann Ihnen die Mitteilung zugegangen ist. Die Frist beginnt mit dem Zugang.

Drittanbieter auf der Handyrechnung

Steht auf Ihrer Handyrechnung ein Abo, das Sie nie bewusst abgeschlossen haben, widersprechen Sie bei 1&1, fordern Sie das Geld zurück und kündigen Sie das Abo beim Drittanbieter. Lassen Sie außerdem eine Drittanbietersperre einrichten. Sie ist kostenlos und verhindert künftige Abrechnungen über Ihre Rechnung. Mehr im Ratgeber Rechnung zu hoch.

Häufige Fragen zur 1&1-Rechnung

Wo kann ich meine 1&1-Rechnung herunterladen?

Im 1&1 Control-Center, im Browser oder in der App. Dort finden Sie auch ältere Rechnungen.

Warum ist meine erste 1&1-Rechnung so hoch?

Oft kommen einmalige Preise wie die Bereitstellung oder Hardware dazu, und der erste Monat wird anteilig berechnet. Vergleichen Sie die Posten mit Ihrer Auftragsbestätigung.

Wie widerspreche ich einer 1&1-Rechnung?

Schriftlich, innerhalb von acht Wochen nach Zugang, mit Kundennummer, Rechnungsnummer und den beanstandeten Posten. Den unstrittigen Betrag zahlen Sie weiter.

Kann ich nach einer Preiserhöhung kündigen?

Ja, innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne Kosten, auch während der Mindestlaufzeit (§ 57 TKG).

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