
Die Grundregel: Der Vertrag zieht mit
Ziehen Sie um, muss Ihr Anbieter Ihren Vertrag am neuen Wohnort ohne Änderung der Laufzeit und der übrigen Vertragsinhalte weiterführen, wenn er die Leistung dort anbietet (§ 60 TKG). Eine neue Mindestlaufzeit beginnt durch den Umzug also nicht.
Für den Umzug darf der Anbieter ein Entgelt verlangen. Es darf aber nicht höher sein als der Preis, den er für einen Neuanschluss berechnet.
Handyvertrag: Für Mobilfunk spielt der Umzug keine Rolle. Ihr Handyvertrag läuft einfach weiter. Denken Sie nur daran, Ihre neue Anschrift im Kundenportal zu ändern, damit Rechnungen und Briefe ankommen.
Wenn der Anschluss am neuen Ort nicht verfügbar ist
Bietet Ihr Anbieter an der neuen Adresse die vereinbarte Leistung nicht an, etwa weil dort kein Kabelanschluss liegt oder die Geschwindigkeit nicht erreicht wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Laut Verbraucherzentrale können Sie die Kündigung schon vor dem Umzug erklären, wenn Sie den Umzug belegen, etwa mit dem neuen Mietvertrag oder einer Meldebestätigung. So vermeiden Sie, nach dem Auszug noch lange für den alten Anschluss zu zahlen.
Checkliste: Umzug mit Internetvertrag
- Verfügbarkeit prüfen. Schauen Sie auf der Website Ihres Anbieters nach, welche Tarife an der neuen Adresse verfügbar sind.
- Umzug früh melden. Am besten vier bis sechs Wochen vor dem Umzug, im Kundenportal oder beim Kundenservice. Nennen Sie das Umzugsdatum und die neue Anschrift mit Lage der Wohnung.
- Schalttermin vereinbaren. Fragen Sie, ob ein Techniker kommen muss, und lassen Sie sich den Termin bestätigen.
- Unterlagen bereithalten. Bei einem Sonderkündigungsrecht brauchen Sie einen Nachweis über den Umzug.
- Geräte mitnehmen. Router und Zubehör ziehen mit. Bei einer Kündigung geben Sie Mietgeräte zurück.
Was passiert mit der Festnetznummer?
Eine Festnetznummer ist an die Ortsvorwahl gebunden. Ziehen Sie innerhalb desselben Ortsnetzes um, können Sie Ihre Nummer in der Regel behalten. Ziehen Sie in eine andere Stadt mit anderer Vorwahl, erhalten Sie meist eine neue Nummer. Ihre Handynummer behalten Sie dagegen überall.
Neue Wohnung, neuer Anbieter?
Ist Ihr Anbieter am neuen Wohnort verfügbar, läuft der Vertrag weiter, auch wenn ein anderer Anbieter dort günstiger oder schneller wäre. Einen Wechsel können Sie dann zum Ende der Mindestlaufzeit oder, wenn diese vorbei ist, jederzeit mit einem Monat Frist planen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Anbieter wechseln. Ihre Fristen berechnet unser Kündigungsrechner.
Häufige Fragen zum Umzug
Darf mein Anbieter beim Umzug eine neue Mindestlaufzeit verlangen?
Nein. Der Vertrag läuft am neuen Ort mit der bisherigen Laufzeit weiter. Eine neue Mindestlaufzeit entsteht nur, wenn Sie selbst einen neuen Tarif abschließen.
Was kostet der Umzug meines Internetanschlusses?
Der Anbieter darf ein Entgelt verlangen, das höchstens so hoch ist wie der Preis für einen Neuanschluss. Die genaue Höhe steht in der Preisliste Ihres Anbieters.
Ich ziehe zu meinem Partner, der schon Internet hat. Kann ich kündigen?
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen ja: Wer in eine Wohnung oder WG zieht, in der bereits ein Anschluss besteht, und den eigenen Vertrag dort nicht weiterführen kann, hat ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist. Nicht jeder Anbieter sieht das so. Legen Sie Ihrer Kündigung einen Nachweis über den Umzug bei und lassen Sie sich im Streitfall von der Verbraucherzentrale beraten.
Wie früh sollte ich den Umzug melden?
Am besten vier bis sechs Wochen vorher. So bleibt genug Zeit für einen Schalttermin, und Sie sind in der neuen Wohnung schnell wieder online.




